Auch in unserem Bungalowpark kommen wir nicht ohne Regeln aus, damit das Miteinander reibungslos funktionieren kann und die Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt.
Zugang zum Park
- Zum Öffnen der Schranke wird eine Codekarte benötigt. Bei Verlust bitten wir Sie, dies umgehend zu melden, damit wir die entsprechende Karte unverzüglich sperren können.
- Der Zugang zum Park ist für Wohnwagen, Reisemobile, Busse oder Boote (auf Anhängern) nicht gestattet.
Parken
- Pro Bungalow können unmittelbar vor dem Bungalow bis zu 2 Fahrzeuge abgestellt werden.
- Bei starkem Regen bitten wir Sie, ihr Fahrzeug auf den Parkflächen unmittelbar auf dem Hauptweg bzw. vor dem Bungalowpark abzustellen.
Verkehrsregeln
- Im gesamten Park gilt die Schrittgeschwindigkeit. Diese ist zur Sicherheit der Fußgänger im Park einzuhalten.
- Des Weiteren gilt die Straßenverkehrsordnung.
Abfallentsorgung
- Bitte entsorgen Sie ihren Hausmüll auf dem zentralen Abfallsammelplatz.
- Glas, Papier & Kartonagen bitte in den entsprechend gekennzeichneten Behältnisse entsorgen. Restmüll bitte entsprechend in verschlossenen Beuteln in den im Boden eingelassenen Sammelbehälter werfen.
- Sperrmüll, Bau und Chemieabfälle sowie el. Geräte gehören nicht auf den Abfallsammelplatz. Diese sind als Sperr/Sondermüll entsprechend bei der Gemeinde bzw. den Dienstleistern in der Nähe (Bspw. Renewi in Burgerbrug, kostenpflichtig) der Entsorgung zuzuführen.
Kanalisation
- Um Verstopfungen zu vermeiden, dürfen keine Damenbinden, Windeln, Frittierfett u.ä. in den Toiletten entsorgt oder anderweitig in die Kanalisation eingebracht werden.
- Kosten für die Beseitigung einer etwaigen Verstopfung gehen zu Lasten des Verursachers und werden diesem in Rechnung gestellt.
Hunde
- Bis zu 2 Hunde sind je Bungalow im Park erlaubt.
- Die Besitzer/Hundeführer müssen sicherstellen, dass das Haustier im Park an der Leine geführt wird.
- Hinterlassenschaften müssen vom Besitzer bzw. Hundeführer unverzüglich entfernt werden.
Ruhezeiten
- Es ist nicht gestattet, Tongeräte, wie Radios, Fernseher bzw. Musikinstrumente in einer Lautstärke genutzt werden, dass sie zu Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft führen. (Stichwort Zimmerlautstärke)
- Von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr gilt im gesamten Park eine Nachtruhe. Ein entsprechendes Verhalten setzen wir voraus.