Auch in unserem Bungalowpark kommen wir nicht ohne Regeln aus, damit das Miteinander reibungslos funktionieren kann und die Sicherheit und Ordnung gewahrt bleibt. 

Zugang zum Park

  1. Zum Öffnen der Schranke wird eine Codekarte benötigt. Bei Verlust bitten wir Sie, dies umgehend zu melden, damit wir die entsprechende Karte unverzüglich sperren können.
  2. Der Zugang zum Park ist für Wohnwagen, Reisemobile, Busse oder Boote (auf Anhängern) nicht gestattet.

Parken

  1. Pro Bungalow können unmittelbar vor dem Bungalow bis zu 2 Fahrzeuge abgestellt werden. 
  2. Bei starkem Regen bitten wir Sie, ihr Fahrzeug auf den Parkflächen unmittelbar auf dem Hauptweg bzw. vor dem Bungalowpark abzustellen.

Verkehrsregeln

  1. Im gesamten Park gilt die Schrittgeschwindigkeit. Diese ist zur Sicherheit der Fußgänger im Park einzuhalten.
  2. Des Weiteren gilt die Straßenverkehrsordnung.

Abfallentsorgung

  1. Bitte entsorgen Sie ihren Hausmüll auf dem zentralen Abfallsammelplatz.
  2. Glas, Papier & Kartonagen bitte in den entsprechend gekennzeichneten Behältnisse entsorgen. Restmüll bitte entsprechend in verschlossenen Beuteln in den im Boden eingelassenen Sammelbehälter werfen.
  3. Sperrmüll, Bau und Chemieabfälle sowie el. Geräte gehören nicht auf den Abfallsammelplatz. Diese sind als Sperr/Sondermüll entsprechend bei der Gemeinde bzw. den Dienstleistern in der Nähe (Bspw. Renewi in Burgerbrug, kostenpflichtig) der Entsorgung zuzuführen.

Kanalisation

  1. Um Verstopfungen zu vermeiden, dürfen keine Damenbinden, Windeln, Frittierfett u.ä. in den Toiletten entsorgt oder anderweitig in die Kanalisation eingebracht werden. 
  2. Kosten für die Beseitigung einer etwaigen Verstopfung gehen zu Lasten des Verursachers und werden diesem in Rechnung gestellt. 

Hunde

  1. Bis zu 2 Hunde sind je Bungalow im Park erlaubt.
  2. Die Besitzer/Hundeführer müssen sicherstellen, dass das Haustier im Park an der Leine geführt wird. 
  3. Hinterlassenschaften müssen vom Besitzer bzw. Hundeführer unverzüglich entfernt werden. 

Ruhezeiten

  1. Es ist nicht gestattet, Tongeräte, wie Radios, Fernseher bzw. Musikinstrumente in einer Lautstärke genutzt werden, dass sie zu Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft führen. (Stichwort Zimmerlautstärke)
  2. Von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr gilt im gesamten Park eine Nachtruhe. Ein entsprechendes Verhalten setzen wir voraus.